Bis Montag, 25. März läuft die Frist für den Abschuss innerhalb eines Radius von zehn Kilometern rund um den letzten Vergrämungsort. Der Wolf hatte gegenüber Menschen keine natürliche Scheu gezeigt und sich einer Person und deren Hund auf Leinendistanz genähert. Aufgrund der oberösterreichischen Wolfsmanagementverordnung ist demnach von einem Risikowolf auszugehen, der in den elf betroffenen Jagdgebieten im Bezirk Freistadt erlegt werden soll.
„Abschusserlaubnis logische Konsequenz“
Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) spricht von einer logischen Konsequenz, was das Erteilen der Abschusserlaubnis betrifft. Die Sensibilität und das Sicherheitsbedürfnis der Menschen im betroffenen Gebiet sei hoch, ein rasches Einschreiten wichtig, so Langer-Weninger.