Die Arbeiterkammer Oberösterreich verzeichnet vermehrt Beschwerden und betont heute: Auch Voranschläge per WhatsApp sind gültig. Die Konsumentenschützer führen exemplarisch das Beispiel eines Mühlviertlers an. Der Mann aus dem Bezirk Freistadt wollte bei seiner Spüle die Armatur tauschen lassen. Zudem sollten zwei Abflüsse überprüft und das Silikon an der Arbeitsplatte erneuert werden.
Rechnung am Ende doppelt so hoch
Die dafür ausgewählte Installationsfirma hat den Kostenvoranschlag per WhatsApp geschickt: Maximal 300 Euro sollten die Arbeiten kosten. Erledigt wurden sie nur zum Teil und auf der Rechnung waren es dann gut 600 Euro. Als sich der Mann geweigert hat den höheren Betrag zu zahlen, hat die Installationsfirma einen Anwalt eingeschaltet.
Kosteneinschätzungen per Whatsapp gültig
Die Arbeiterkammer ist für den Mühlviertler vor Gericht gegangen und hat Recht bekommen: Kostenschätzungen seien verbindlich, auch wenn sie per WhatsApp übermittelt werden. Werden die Kosten überschritten, vor allem wie hier um das Doppelte, muss das Unternehmen vorher warnen.