Tempo 30
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Chronik

Tempo 30 im Ortsgebiet in Begutachtung

Tempo 30 im Ortsgebiet sollen Städte und Gemeinden in Zukunft leichter festlegen können als bisher. Ein entsprechender Gesetzesentwurf geht gerade in Begutachtung. Erst im Sommer haben sich unzählige Kommunen parteiübergreifend für diesen Schritt starkgemacht.

Von Attersee bis Zwettl an Rodl – 62 oberösterreichische Kommunen gemeinsam mit dem Städtebund und dem Verkehrsclub Österreich haben es im Sommer gemeinsam gefordert: Dass sie unbürokratischer selbst entscheiden können, wo eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden soll.

Bereiche mit „besonderem Schutzbedürfnis“

Die jetzt von Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) präsentierte Novelle der Straßenverkehrsordnung sieht genau das vor. Städte und Gemeinden sollen einfacher Temporeduktionen umsetzen und auch überwachen können. Die zuständige Straßenbehörde soll im Ortsgebiet in Bereichen mit „besonderem Schutzbedürfnis“ die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern können – also zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen.

„Wesentlich für Sicherheit von Menschen“

Der Verkehrsclub Österreich und das Kuratorium für Verkehrssicherheit begrüßen den Gesetzesentwurf. Der Anhalteweg bei 30 km/h sei halb so lang wie mit 50 km/h. Die Maßnahme sei wesentlich für die Sicherheit von Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Im Vorjahr sind in Oberösterreich 13 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet getötet worden, unter ihnen zwei Kinder.