Mehr als 3.600 Euro muss der Reiseveranstalter jetzt an das Paar zurückzahlen. Das Ehepaar hatte die Pauschalreise inklusive Zugfahrt mit der ÖBB zum Flughafen und retour gebucht. Dabei konnten die Reisenden innerhalb eines Zeitfensters einen Zug wählen. Um auf Nummer sicher zu gehen, rechnete das Paar eine Zeitreserve von drei Stunden ein. Am Bahnhof Amstetten kam es dann allerdings zu einem längeren Aufenthalt, und der Zug endete schließlich am Wiener Hauptbahnhof.
85 Prozent als Stornokosten einbehalten
Obwohl sich das Ehepaar sofort beim Reiseveranstalter meldete, und noch mit einem Taxi versuchte, zum Flughafen zu eilen, hob der Flieger ohne die beiden Mühlviertler ab. Der Reiseveranstalter wollte die Reisekosten nicht rückerstatten, und behielt sich 85 Prozent des Geldes als Stornokosten, denn der Zug sei nicht Teil der Pauschalreise gewesen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer konnte dies schließlich widerlegen und bekam vor Gericht Recht. Das Paar bekommt nun alle Kosten rückerstattet.