Chronik

Bademeister nach Stoß freigesprochen

Jener Bademeister, der im Sommer in Steyr einen Badegast vom Sprungturm gestoßen haben soll, ist am Landesgericht Steyr freigesprochen worden. Er war wegen Nötigung angeklagt.

Diesen Tatbestand hat das Gericht nicht erfüllt gesehen. Es hat aber sehr wohl festgehalten, dass der Bademeister mit körperlicher Kraftanstrengung so lange auf den 19-Jährigen eingewirkt hat, bis dieser sich nicht mehr auf dem Sprungturm halten konnte. Das Urteil erging bereits Ende November.

Dienstverhältnis bereits im August aufgelöst

Das Dienstverhältnis war bereits im August einvernehmlich aufgelöst worden, wie der Magistrat Steyr damals mitteilte. „Allen Beteiligten, auch dem Bademeister, war von Anfang an klar, dass das Verhalten nicht tragbar ist. Die Zeugenaussagen und auch das Video haben das nur bestätigt“, berichtete Stadtbetriebe-Geschäftsführer Peter Hochgatterer. Die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses sei somit die „logische Folge“ des „sehr bedauernswerten“ Vorfalls gewesen.