Goldschakal im Schnee
APA/JENNIFER HATLAUF
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Politik

Goldschakal „nicht ausreichend geschützt“

Ähnlich wie bei Bären, Luchsen und Wölfen ist in Österreich auch der Goldschakal nicht ausreichend geschützt. Das besagt jetzt ein Rechtsgutachten eines Wiener Juristen. Die Jagdgesetze der Bundesländer würden zum Teil den EU-Richtlinien widersprechen und seien entsprechend zu ändern.

Auch in Oberösterreich sind schon einige Goldschakale gesichtet oder gehört worden – sie heulen und bellen ähnlich wie Wölfe. Sie sind kleiner als Wölfe aber etwas größer als Füchse und müssen laut EU-Recht ganzjährig geschont werden. In Oberösterreich wie auch in Salzburg, im Burgenland, in Kärnten sowie der Steiermark darf Europas einziger Schakal aber von Anfang Oktober bis Mitte März gejagt werden.

Alle sechs Jahre muss an EU Bericht erstattet werden

Das müsse geändert werden, besagt nun ein Rechtsgutachten zum Umgang mit dem Goldschakal. Denn für die Art müsse laut EU ein, wie es heißt, günstiger Erhaltungszustand gewahrt bzw. wieder hergestellt werden, und das sei zu belegen, bevor er bejagt werden dürfe. Alle sechs Jahre müsse Österreich der EU Bericht erstatten, was bisher aber nicht passiert sei.