Chronik

VfGH kippte Wassergebühren in Steinbach am Attersee

Die Kanal- und Wassergebühr der Gemeinde Steinbach am Attersee ist laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtswidrig. Unter anderem hat das Höchstgericht die Mindestentnahmegebühr, die vor allem Zweitwohnsitze trifft, gekippt.

Steinbach führte 2017 eine Wasser-Mindestabnahmegebühr ein. Wohnungseigentümer mussten zuletzt mindestens 45 Kubikmeter Wasser pro Jahr bezahlen, auch wenn sie weniger benötigen. Die meisten Haushalte verbrauchen ohnehin mehr, die Regelung trifft vor allem Zweitwohnsitz-Besitzer. 24 von ihnen zogen gegen diese – ihrer Ansicht nach – „versteckte Zweitwohnsitzsteuer“ vor Gericht. Das berichteten die „Oö. Nachrichten“ (Dienstag-Ausgabe).

„Mindestmenge kein Anreiz, Wasser zu sparen“

Die Verfassungsrichter stießen sich deshalb an der Mindestmenge, weil ohnehin auch eine Grundgebühr vorgeschrieben werde. Sie monierten, dass die Mindestabnahmegebühr bei Eigentumswohnungen fällig wird, nicht aber bei Mietwohnungen, zudem sei sie kein Anreiz, Wasser zu sparen. Darüber hinaus habe Steinbach bei der Berechnung dieser Gebühr den durchschnittlichen Wasserverbrauch in Österreich herangezogen, laut VfGH hätte man sich aber an den Steinbacher Durchschnittswerten orientieren müssen. Auch gehe aus der Verordnung nicht hervor, wofür der aus den Wasser- und Kanalgebühren erzielte Gewinn – dass Gemeinden diesen Gewinn machen dürfen, ist rechtens – verwendet werde.

Neue Gebührenverordnung soll beschlossen werden

„Wir sind mit unserer Gebührenverordnung einen neuen Weg gegangen“, ist Bürgermeisterin Nicole Eder (ÖVP) enttäuscht. Sie versicherte im Gespräch mit den OÖN, dass der Gemeinderat nun „eine neue, rechtskonforme Gebührenverordnung beschließen“ werde.