Der tragische und tödliche Hundebiss in Naarn im Oktober des Vorjahres hat jetzt gesetzliche Konsequenzen: In dem Gesetzesentwurf für ein neues Hundehaltegesetz wird zwischen kleinen und großen Hunden differenziert. Außerdem werden sowohl die Ausbildung der Hundebesitzerinnen und -Besitzer als auch mögliche Maßnahmen etwa bei Bissvorfällen geregelt.
Sechsstündiger Sachkundekurs
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes: Vor der Anschaffung eines Hundes muss ein allgemeiner, sechsstündiger Sachkundekurs absolviert werden. Bei einem Hund einer großen Rasse wird zusätzlich ein Praxistest in Alltagssituationen verlangt. Eingeführt werden besondere Anforderungen für sechs spezielle Hunderassen – etwa Bullterrier, American Staffordshire Terrier oder Pit Bull.
Hundeabnahme möglich
Auf ganz neue Füße gestellt wurden laut dem zuständigen Landesrat Michael Lindner (SPÖ) die behördlichen Maßnahmen etwa im Fall von Bissattacken: in solchen Fällen können die Hunde auch abgenommen werden. Der neue Gesetzesentwurf soll laut Lindner am Mittwoch im Unterausschuss diskutiert werden.
ÖVP erwartet praktikablen Gesetzesvorschlag
Der Klubobmann des ÖVP-Landtagsclubs, Christian Dörfel, erwartet einen praktikablen Gesetzesvorschlag. Landesrat Lindner dürfe die Vollziehung des Gesetzes nicht außer Acht lassen. Sonst würden die besten Regelungen wirkungslos bleiben, so Dörfel.
NEOS sieht Novelle „mit schmerzhaften Lücken“
Kritik äußerte am Dienstag NEOS. Zwar seien strengere Regeln für Hundehalter zu befürworten. Es sei aber völlig absurd, dass zum Beispiel Hunde und Hundehalter in Salzburg oder Niederösterreich anders behandelt würden als in Oberösterreich, so die stellvertretende NEOS-Klubobfrau Julia Bammer. Sie sprach von einem Entwurf für eine wichtige Novelle „mit schmerzhaften Lücken“.