Der betroffene Betrieb habe vorbildlich gehandelt, hieß es am Donnerstag beim Land Oberösterreich. Am 29. Dezember meldeten die Landwirte der Veterinärbehörde, dass einige ihrer Hühner verendet seien. Der Verdacht auf Geflügelpest bestätigte sich am Mittwoch durch die Laborergebnisse. An diesem Tag verendeten die letzten Tiere.
Geflügelpest stellt keine Gefahr für Menschen dar
Der Betrieb wurde behördlich gesperrt, die toten Hühner seuchensicher entsorgt und der Betrieb gereinigt sowie desinfiziert. Für den Menschen stellt die Geflügelpest keine Gefahr dar, heißt es vom Land. Dort verweist man darauf, dass das größte Risiko einer Übertragung auf Hausgeflügel durch Kontakt mit Wildvögeln besteht.
Erhöhtes Geflügelpest-Risiko in ganz Österreich
Ganz Österreich ist als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. So müssen Enten und Gänse getrennt von anderem Geflügel gehalten werden. Geflügel sollte durch Dächer oder Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/Unterstand erfolgen. Das Wasser dürfe nicht aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, entnommen werden.
Stallpflicht in einigen Gemeinden
Vor dem Betreten der Stallungen sind Kleidung und Schuhe zu wechseln. Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, informierte die Veterinärbehörde. Eine Stallpflicht gilt aktuell in den Gemeinden Enns, Kronstorf, Baumgartenberg, Mauthausen, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen, Dietach und Stadt Steyr. In diesen Gemeinden gilt seit Anfang Dezember 2023 Stallpflicht für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel.