Politik

NEOS-Kritik an „Querfinanzierung für Parteien“

Was das Land OÖ als Zuwendung für Aus- und Weiterbildung für die „bäuerliche Bevölkerung im ländlichen Raum“ sieht, bezeichnet NEOS als „problematische Querfinanzierung für Parteien“.

Denn in der Richtlinie zur „Förderung von agrarischen Bildungsmaßnahmen“ steht, die antragstellende juristische Person müsse unter anderem „einer im Landtag vertretenen Partei zuzuordnen“ sein. Das Geld gehe damit exklusiv an Parteiorganisationen, so NEOS-Klubobmann Felix Eypeltauer.

„Geld wird in Vorfeldorganisationen geschleust“

Für ihn sei diese Förderung „eine weitere Methode, wie die mächtigen Parteien zusätzlich zur offiziellen Parteienförderung weiteres Steuergeld vom Land in ihre Vorfeldorganisationen schleusen“. Laut NEOS-Recherche sollen zwischen 2012 und 2022 bis zu 3,5 Millionen Euro über diese Schiene in Bauernbund, Der Freie Bauer und Grüne Bäuerinnen und Bauern geflossen sein. Weiters ärgert ihn, dass „das festgelegte Budget nach dem Aufteilungsschlüssel, der das Kräfteverhältnis im OÖ. Landtag widerspiegelt“, aufgeteilt werde, wie es in der Richtlinie heißt.

Daher fordern die NEOS Oberösterreich das „sofortige Ende dieser Praxis“ und ein Überarbeiten der „Förderung für agrarische Bildungsmaßnahmen“ aus dem Ressort der zuständigen Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), damit diese Unterstützung nicht länger nur auf Parteinahe beschränkt bleibe.

Langer-Weninger verteidigt Unterstützung

Langer-Weninger verteidigt die Unterstützung „politisch aktiver Organisationen der Bauernschaft“. Diese „demokratisch legitimierten Interessensvertreter“ sollten in der Lage sein, die Anliegen „der Bäuerinnen und Bauern in den unterschiedlichsten Gremien zu vertreten. In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung von agrarischen Bildungsmaßnahmen zu verstehen“, hieß es in einer Stellungnahme. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass ihr Ressort auch unabhängige Institutionen wie die Agrar-FH oder landwirtschaftliche Fachschulen unterstütze.

Bereits 2022 Kritik vom Landesrechnungshof

Bereits 2022 hatte der Landesrechnungshof kritisiert, dass etwa Landesförderungen für Volksbildungseinrichtungen von 2018 bis 2022 großteils an Einrichtungen gingen, die den Landtagsparteien nahestehen. Solche Zuwendungen seien oft „nur schwer mit der Budgetbezeichnung ‚Förderung von Volksbildungseinrichtungen‘ in Einklang zu bringen“. Sie stünden „in einem problematischen Verhältnis zum oberösterreichischen Parteienfinanzierungsgesetz“, merkten die Prüfer an.