Erst kürzlich wurde eine PV-Anlage auf einer Freifläche in der Gemeinde St. Veit im Innkreis (Bezirk Braunau) genehmigt. Das Feld, auf dem die Anlage installiert werden soll, ist nicht nur eine gewöhnliche Wiese – es befinden sich auch Hecken auf dem Grundstück. Mittlerweile ein Muss, um eine PV-Anlage auf einer Fläche errichten zu dürfen, die größer als fünf Hektar ist. Dadurch soll das Landschaftsbild gewahrt und die biologische Vielfalt gefördert werden, so Umweltanwalt Martin Donat: „Ich glaube nicht, dass es den Leuten zumutbar ist, dass sie neben einer Photovoltaikanlage, die nackt am Feld steht, spazieren gehen. Da kann man ruhig einen Gehölzzug machen, eine Kammerung der Landschaft machen.“
„Auflagen sind Peanuts“
Dass die neuen Auflagen den Trend zu PV-Anlagen bremsen könnten, glaubt Donat nicht: „Die Ziele bei der Photovoltaik können wir leicht erreichen. Und das, was jetzt von der Ökologie verlangt wird, sind Peanuts.“ Die Umweltanwaltschaft hat sich nun mit einem Schreiben an alle Gemeinden in Oberösterreich gewandt, um über die neuen Richtlinien zu informieren.