Wenn der richtige Christbaum endlich ausgesucht ist, geht es an den Heimtransport – entweder im Inneren des Autos oder auf dem Autodach. Der Baum muss vor allem gut gesichert sein, sonst drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro und eine Vormerkung im Führerscheinregister, so der Geschäftsführer des ARBÖ in Oberösterreich, Thomas Harruk.
Rückstrahler sollte nicht fehlen
Wenn der Christbaum am Dach oder aus dem Kofferraum um mehr als einen Meter über das Fahrzeug hinausragt, muss dies durch eine gut sichtbare Tafel an Baum oder Fahrzeug angezeigt werden, außerdem sollte bei schlechten Sichtverhältnissen auch ein Rückstrahler nicht fehlen.
Fahren darf man dann auf Freilandstraßen höchstens 50 km/ und auf Autobahnen höchstens 80 km/h. Werden kleine Christbäume im Inneren des Autos mitgenommen, darf für den Lenker die Sicht nicht verstellt sein.