Aufgrund der vielen Angehörigen musste in einen größeren Gerichtssaal gewechselt werden. Der 17-jährige Angeklagte kam in Begleitung seiner Eltern und seines Zwillingsbruders. Der Lehrling bekannte sich schuldig und zeigte sich reumütig. Er entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen und sagte, es tue ihm leid. Er wünschte, er könnte alles rückgängig machen.
Maximaler Strafrahmen lag bei eineinhalb Jahren
Der maximale Strafrahmen aufgrund der Jugendlichkeit liegt bei eineinhalb Jahren. Der Richter bezog sich beim Urteil auf die bisherige Unbescholtenheit des jungen Mannes und dass er sich schuldig bekennt und Reue zeigt.
Acht Monate Haft – zwei davon unbedingt
Von insgesamt acht Monaten Haft sind zwei Monate unbedingt. Hinzu kommt ein Strafaufschub von einem Jahr, damit die Lehre beendet werden kann. Der Jugendliche muss zehn Einsätze für das Fahrschul-Präventions-Projekt „Close to“ leisten, um dort Führerscheinneulingen mit seiner Geschichte zu warnen und einen Gefängnisaufenthalt zu vermeiden.
Urteil für Mutter von Verstorbenem sehr milde
Nach der Urteilsverkündigung rief eine Mutter, die bei dem Unfall ihren Sohn verloren hat, dem Richter zu, dass das Urteil sehr milde sei. Immerhin gebe es zwei Tote und eine schwerverletzte Person zu beklagen.