Landesgericht Linz
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Noch kein Urteil in Mordversuchsprozess

Am Landesgericht Linz mussten sich am Mittwoch zwei Männer unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. Hauptangeklagter ist ein 32-Jähriger, der im vergangenen März in Haid den Ex-Freund seiner Partnerin in den Rücken gestochen haben soll. Zu einem für möglich gehaltenen Urteil am ersten Tag kam es nicht.

Anscheinend aus Eifersucht wollte der gebürtige Tschetschene seinen vermeintlichen Nebenbuhler aus dem Weg räumen. Am Morgen des 8. März soll der 32-Jährige dem Opfer angekündigt haben, dass er jetzt komme. Der Freund und Nachbar des Angeklagten wird verdächtigt, ihm geholfen zu haben. So stamme die Tatwaffe mit einer sieben Zentimeter langen Klinge von dem 46-jährigen Landsmann, was dieser bisher aber abstritt. Außerdem soll er mit seinem Wagen den Angreifer zum Tatort gebracht, in der Nähe gewartet und ihn danach nach Hause gefahren haben.

„Rivalen aus dem Weg schaffen“

Die zwei Angeklagten hätten „einen unangenehmen Rivalen aus dem Weg schaffen“ wollen, zeigte sich der Staatsanwalt von der Mordabsicht überzeugt. Das Opfer, ein Cousin des Zweitangeklagten, hatte offenbar sowohl eine Beziehung mit der heutigen Ehefrau des Hauptbeschuldigten als auch eine mit einer Frau, mit der der Zweitangeklagte eine Affäre gehabt haben soll. Entsprechend wütend seien die beiden auf den 43-Jährigen gewesen, führte der Staatsanwalt aus. Es seien immer wieder Drohungen gegen ihn ausgesprochen worden.

Messer in den Rücken gerammt

Am 8. März spitzte sich die Situation zu, der 32-Jährige bat den Freund, ihn nach Haid bei Linz in die Werkstatt des verhassten Mannes zu fahren. Dort angekommen, rannte er mit dem Messer des 46-Jährigen durch die Werkstatt direkt ins Büro und habe versucht, in den Kopf des sitzenden Opfers zu stechen. Diesem gelang es den Angriff abzuwehren, darauf habe der Angeklagte „mit voller Wucht, brutal in den Rücken“ zugestochen. Eine Zeuge konnte dann das Messer an sich nehmen, woraufhin der Angreifer flüchtete, ins Auto des Wartenden stieg. Danach fuhren sie weg, „als sei nichts gewesen“, schilderte der Staatsanwalt den Tathergang. Man könne von Glück sprechen, dass der Verletzte „den hinterhältigen Angriff überlebt hat“, appellierte er „an den Hausverstand“ der Geschworenen.

Haupttäter mehrfach vorbestraft

Den bereits mehrfach Vorbestraften – zweimal wegen Körperverletzung – beschrieb der Staatsanwalt als „aggressiv“, als „Gipfel seiner Karriere“ stehe er nun wegen Mordversuchs vor Gericht. Dessen Gewalttätigkeit bekamen auch Justizwachebeamten im April nach einer Verhandlung über die Verlängerung der U-Haft zu spüren, als der 32-Jährige auf dem Weg zurück in die Zelle Beamten getreten und verletzt habe, was auch Gegenstand der Hauptverhandlung ist. Die Finanzprokuratur hat sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen und fordert knapp 3.190 Euro für den Verdienstausfall der Beamten. Auch der Anwalt des Opfers, das noch traumatisiert sei, beantragte ein Teilschmerzengeld von 4.000 Euro von beiden Angeklagten.

„Wollte das Gesicht kaputt machen“

Der Hauptangeklagte bestritt nach wie vor Tötungsabsichten. Er habe „das Gesicht kaputt machen“, den vermeintlichen Nebenbuhler verletzen wollen, gab er leidlich zu. Er will diesen persönlich gar nicht kennen. Allerdings habe der Mann seine Frau belästigt, was ihn schon gestört habe. Auch der Verteidiger versicherte, sein Mandant „wollte sicherlich nicht töten“. Als Beweis führte er ein Video von dem Vorfall in der Werkstatt an. Darauf sei zu sehen, wie der 32-Jährige besagtes Messer, das geschlossen gewesen sei, als „Schlagring“ verwendet habe. Bis zum späten Sommer „sei auch die Staatsanwaltschaft noch von einer absichtlich schweren Körperverletzung ausgegangen“, merkte der Verteidiger an.

Zweitangeklagter bestreitet alles

Der Zweitangeklagte will ohnehin mit alldem nichts zu tun haben. Sein Verteidiger plädierte auf unschuldig, „einen Vorsatz zum Beitrag eines Mordversuchs“ stellte er in Abrede. So hätte der 46-Jährige angenommen, den Nachbarn nur deshalb zur Werkstatt gefahren zu haben, weil er dort etwas zu klären habe. Und was die Tatwaffe angehe, das Messer stamme nicht von seinem Mandanten, bisher wurde es nicht einmal gefunden.

Der Prozess war von vornherein auf zwei Tage anberaumt, das Gericht dachte jedoch, am ersten Tag fertig werden zu können. Nachdem es wegen Übersetzungsschwierigkeiten zu Verzögerungen gekommen war, hieß es am Nachmittag, ein Urteil am 6. Dezember sei unwahrscheinlich. Am 12. Dezember wird die Hauptverhandlung fortgesetzt.