Politik

Revitalisierung der Frauenkarbahn bestätigt

Das Landesverwaltungsgericht hat jetzt den naturschutzrechtlichen Bescheid der Landesregierung in Sachen Revitalisierung der Frauenkarbahn auf der Wurzeralm bestätigt.

Aus dem Sessellift auf das Frauenkar soll eine Kabinenbahn werden. In dem Projekt enthalten sind auch ein Bergrestaurant, zwei Speicherteiche und eine neue Beschneiungsanlage. Das Landesverwaltungsgericht hat das Projekt nun – mit ergänzenden Auflagen – genehmigt. Die Umweltanwaltschaft hatte gegen das Projekt, das eine Neuerrichtung der Bahn und neue Beschneiungsanlagen vorsieht, Beschwerde erhoben.

„Impuls für gesamte Region“

Wirtschafts- und Tourismuslandesrat Markus Achleitner (ÖVP) zeigte sich über die Entscheidung des Landesverwaltungsgericht erfreut. Damit werde ein wichtiger Schritt zur Absicherung der Wurzeralm gesetzt. Zugleich bedeute es einen wichtigen touristischen Impuls für die gesamte Region, insbesondere durch eine noch attraktivere Bahn, die auch künftig im Ganzjahresbetrieb geführt werde.

„Schlag ins Gesicht des Natur- und Landschaftsschutzes“

Das jüngste Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts sei ein Schlag ins Gesicht des Natur- und Landschaftsschutzes, so Umweltanwalt Martin Donat. Trotz eindeutig negativer naturschutzfachlicher Beurteilung, möglicher Alternativen und klarer rechtlicher Vorbehalte schlage die Interessensabwägung gegen die Natur und sehr stark zu Gunsten von Bauprojekten aus. Entscheidungen wie diese würden aus dem Naturschutzgesetz ein Naturzerstörungs-Ermöglichungsgesetz machen, so Donat. Man prüfe weitere rechtliche Schritte, so Donat.