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Politik

Neues Hundehaltegesetz im Landtag

Die tödliche Hundeattacke auf eine Joggerin in Naarn Anfang Oktober hat am Donnerstag den Landtag beschäftigt. Der zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) musste Rede und Antwort stehen, wie weit die Überarbeitung des Hundehaltegesetzes schon gediehen ist.

Eineinhalb Monate nach der Hundeattacke von Naarn will Josef Naderer (ÖVP) am Donnerstag vom zuständigen SPÖ-Landesrat Lindner wissen: „Welche Ergebnisse haben Sie aus der angekündigten Evaluierung des oberösterreichischen Hundehaltegesetzes bereits erzielt, um die Gefahr, die von bestimmten Hunderassen ausgeht, zu reduzieren?“

„Gesetzliche Differenzierung von Rassen nicht sinnvoll“

Lindner betont, dass das Gesetz nachhaltig evaluiert werden soll, dafür werden die besten Beispiele aus dem gesamten deutschsprachigen Raum miteinbezogen. So soll etwa die Bissstatistik verbessert werden. Die Ausbildung für Hundehalterinnen und -halter werde geprüft, genauso die Zucht. Gemeinden sollen schneller eingreifen können, wenn Hunde auffällig werden. Eine gesetzliche Differenzierung von Rassen sei aber laut Expertinnen und Experten nicht sinnvoll, so Lindner: „Es geht der Trend, auch europaweit, wieder weg von Rasselisten.“

Besser sei die 40/20-Regel. Diese decke auch Hunde ab, die in der Bissstatistik ganz oben stehen. Es seien Hunde ab einer Widerristhöhe (Schulterhöhe, Anm.) von 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20 Kilo. Für diese Tiere müssten der Halter bzw. die Halterin einen Hundeführerschein machen, so Lindner: „Das beinhaltet einen Praxistest, bei dem das Mensch-Hund-Gespann in Alltagssituationen begutachtet und beurteilt wird.“

Gesetz könnte Anfang 2024 beschlossen werden

Wenn der Test nicht bestanden wird, muss der Halter bzw. die Halterin künftig strengere Auflagen erfüllen, für den Hund gilt dann etwa eine durchgängige Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Im ersten Quartal 2024 könnte das neue Hundehaltegesetz beschlossen werden.