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chronik

Glücksspielstrafen nicht nachgegangen

An der Bezirkshauptmannschaft Schärding sollen Strafen – vor allem den Glücksspielbereich betreffend – jahrelang nicht eingetrieben worden sein. Dass diese verjährten, soll einen Schaden von mehr als 700.000 Euro verursacht haben, berichtete die „Krone“ in ihrer Freitag-Ausgabe.

Das Land Oberösterreich habe die interne Revision eingeschaltet. Es wurde auch eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried übermittelt, bestätigte diese der APA.

Fälle gehen bis 2015 zurück

Die Fälle gehen laut dem Artikel bis ins Jahr 2015 zurück. Zum Großteil seien Papierakten betroffen und nur zu einem geringeren Teil elektronische Akten, in denen es bereits ein „Alarmsystem“ hinsichtlich eines drohenden Fristenablaufs gibt. Ein großer Teil dürfte den Glücksspielbereich betreffen, wo es um einen einzelnen Verdächtigen gehe, der nicht mehr beim Amt arbeite. Seine Nachfolgerin habe die Missstände entdeckt. Aber auch in anderen Teilen des Verwaltungsstrafrechts, so etwa betreffend „Sozialdumping“, seien Verjährungen entdeckt worden, heißt es weiter. Dort scheine es aber eher um Schlampigkeit als um vorsätzliches Fehlverhalten zu gehen.

Laut Alois Ebner, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried, ist vor wenigen Tagen eine Sachverhaltsdarstellung des Landes eingegangen. Man habe daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen einen ehemaligen Behördenmitarbeiter eingeleitet. Es sei aber auch zu prüfen, ob es auch Kontroll- oder Aufsichtsverletzungen gegeben habe. Das Verfahren stehe erst ganz am Anfang.

Land OÖ ordnete sofort interne Untersuchung an

Als man beim Land von dem Verdacht erfahren habe, wurden sofort interne Untersuchungen angeordnet, hieß es Freitagnachmittag in einer Aussendung."Diese mündeten letztlich darin, dass Landesamtsdirektor Thomas Schäffer am 3. November eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Ried veranlasst hat". Außerdem seien Maßnahmen gesetzt worden, die sicherstellten, dass weitere Verfahren, die zu verjähren drohten, sofort bearbeitet wurden.

Nach ersten Auswertungen könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Fälle gefunden werden. Im Laufe der kommenden Woche rechnet das Land über das genaue Ausmaß Bescheid zu wissen.

„Allfällige rechtliche Schritte“ hingen sowohl vom Ergebnis der internen Revision als auch von jenem der Ermittlungsbehörden ab. Ob dienstrechtliche Konsequenzen folgen oder ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, könne auch dann entschieden werden, hieß es in der Aussendung des Landes weiter.