Vor seinen Einbrüchen soll der Angeklagte Traueranzeigen nach den Terminen von Begräbnissen und Trauerfeiern durchsucht haben. Damit wollte er offenbar sicherstellen, dass er genug Zeit hat und dass er in Häusern oder Wohnungen auf keine Menschen trifft.
Mehr als 100.000 Euro Schaden
In manchen Fällen soll der mutmaßliche Täter auch bis zu drei Monate nach dem Begräbnis gewartet und dann das Haus oder die Wohnung der Verstorbenen ausgeräumt haben. Er soll dabei einen Gesamtschaden von mehr als 100.000 Euro angereichtet haben. Bei den Einvernahmen soll sich der Deutsche zum Teil geständig gezeigt haben. Dem wegen gewerbsmäßigen schweren Diebstahls und unbefugten Waffenbesitzes Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.