Ein totes Reh liegt nach der Kollision mit einem Auto am Straßenrand.
APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Chronik

Oberösterreich bei Wildunfällen auf Platz Zwei

Insgesamt 334 Menschen wurden vergangenes Jahr durch Wildwechsel auf österreichischen Straßen verletzt. nach Niederösterreich, die meisten Menschen davon in Oberösterreich. Das zeigt eine aktuelle Statistik des ÖAMTC.

Im Vergleich zu 2021 stieg laut dem ÖAMTC die Zahl der Verletzten leicht an. In Niederösterreich ereigneten sich mit insgesamt 77 die meisten Unfälle durch Wildwechsel – gefolgt von Oberösterreich mit 76 im Vorjahr. Die wenigsten passierten demnach in Wien und Vorarlberg mit jeweils drei Wildunfällen. Allein in Oberösterreich kommen alljährlich fast 20.000 Rehe, Hirsche oder Hasen bei Unfällen im Straßenverkehr ums Leben.

Achtung in den Morgen- und Abendstunden

Besondere Achtsamkeit ist laut dem ÖAMTC in den frühen Morgen- sowie Abendstunden erforderlich, denn um diese Zeiten komme es besonders häufig zu Wildunfällen. Dabei sollte man unbedingt beide Straßenseiten im Blick haben, so Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr entstehe durch riskante Ausweichmanöver. „Wenn der Bremsweg nicht mehr ausreicht, ist es unter Umständen besser, einen Zusammenstoß mit dem Tier in Kauf zu nehmen.“, betonte Frisch. „Trifft man mit 50 km/h auf einen 20 Kilogramm schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonne auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen.“, erläuterte Frisch.

Lautes Hupen um Tiere zu vertreiben

Erhöhtes Risiko besteht außerdem auf Landstraßen, besonders an Wald- und Feldübergängen. „Daher sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern sehr aufmerksam und vorausschauend sowie bremsbereit fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug entsprechend vergrößern.“, riet der Experte. Entscheidend sei nicht nur der Blick nach vorne, sondern auch die Sicht seitlich neben das Fahrzeug. Sobald man ein Tier sieht, müsse die Geschwindigkeit stark reduziert, das Fernlicht abgeblendet und gehupt werden. „Da Wildtiere meist in Gruppen flüchten, sollten Autofahrerinnen und Autofahrer außerdem damit rechnen, dass auf ein Tier ein weiteres folgen kann. Moderne Wildwarngeräte sind eine sinnvolle Ergänzung, ersetzen eine achtsame Fahrweise jedoch nicht.“, sagt der ÖAMTC Experte.

Mitverschulden bei Auffahrunfall

Wer wegen eines Tieres bremst, müsse bei einem Auffahrunfall wegen eines teilweisen Mitverschuldens einen Teil des Schadens am auffahrenden Fahrzeug selbst tragen. Bei einem Zusammenstoß mit einem Wildschwein, Reh oder Hirsch gilt die Gefahr einer Verletzung von Autoinsassen als so groß, dass daraus im Regelfall kein Mitverschulden angelastet wird. Der ÖAMTC rät daher – gerade in Zeiten erhöhten Wildwechsels – die richtige Beleuchtung zu verwenden und zum Vorausfahrenden besonders großen Abstand zu halten.

Verletzte Tiere nicht berühren

Nach einem Unfall mit einem Wildtier müsse laut Auskunft des ÖAMTC nach Möglichkeit an einer sicheren Stelle angehalten werden. Weiters soll die Warnblinkanlage eingeschaltet, die Warnweste angezogen und die Unfallstelle mit dem Pannendreieck abgesichert werden. Eventuell verletzte Personen seien zu versorgen und Polizei (oder, wenn bekannt, der Jagdaufseher) zu verständigen, auch wenn das (mitunter verletzte) Tier weiterläuft. Die so genannte „Blaulichtsteuer“ fällt nicht an, betonte der ÖAMTC. Verletzte Tiere dürfen nicht berühren werden. Wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnehme, mache sich wegen Diebstahls strafbar, so der ÖAMTC.