Die Staatsanwaltschaft Wels bestätigte entsprechende Medienberichte vom Freitag und spricht von „ungewöhnlicher und auffälliger Verletzung der fachärztlichen Sorgfaltspflichten“ durch den Mediziner. Einen Prozesstermin gibt es noch nicht.
„Schwere Behandlungsfehler“
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei einer Entbindung im Dezember 2021 vor. Dadurch sei es zu einer Uterusruptur (einem Riss der Gebärmutter, Anm.) gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe. Das Baby starb acht Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Seitens des Spitals wollte man den Fall unter Hinweis darauf, dass es ein laufendes Verfahren sei, nicht kommentieren.