Blick in den Gerichtssaal von der Seite mit Angeklagtem und Geschworenen, verpixelt.
ORF / Thomas Riha
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Chronik

NS-Tattoos: Staatsanwalt ist Strafe zu gering

Zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt lautete am Dienstag das Urteil gegen jenen Mann der im Freibad Braunau seine NS-Tattoos zur Schau gestellt haben soll. Nun hat der Staatsanwalt Berufung dagegen eingelegt, die Strafe sei zu gering.

Die Justiz wird sich mit einem 32-jährigen Innviertler, der wegen Wiederbetätigung am vergangenen Dienstag im Landesgericht Ried im Innkreis zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden war, erneut beschäftigen.Denn der Mann hatte zwar das Urteil angenommen, aber dem Staatsanwalt ist die Strafe zu gering: Er meldete dagegen innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung an. Das teilte er am Freitag mit.

Anweisung Tattoos zu entfernen

Der 32-Jährige hatte im Freibad von Braunau zweimal seine NS-Tattoos zur Schau gestellt, was er auch gestand. Die Motive der Tattoos reichen u.a. von einem „Blut und Ehre“-Schriftzug über die Initialen A.H. (Adolf Hitler, Anm.), einem Sonnenrad bis hin zu einem SS-Totenkopf. Zum Prozess war der Mann, der schon in einem früheren Prozess vom Gericht die Weisung erhalten hatte, die Tattoos entfernen zu lassen, mit langärmeligem Hemd und langer Hose erschienen. Auch dieses Mal erfolgte zusätzlich zur Strafe die Weisung, vier der Tätowierungen binnen eines Jahres nach Haftentlassung zu verändern.