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Chronik

Kein Wolf in Sicht: Abschussfrist zu Ende

Zurück zum Anfang heißt es im Bezirk Freistadt für den Abschuss eines Problemwolfes, der in Unterweißenbach nah an menschlichen Behausungen gesichtet worden war. Die Abschussfrist ist abgelaufen. Der Wolf hat sich in den vergangenen vier Wochen nicht mehr blicken lassen.

Nachdem die neue Wolfsverordnung des Landes eine Abschussfrist von vier Wochen ermöglicht hatte, ist diese Frist jetzt verstrichen, ohne, dass der Wolf nochmals gesichtet worden wäre. Er darf deshalb jetzt nicht mehr geschossen werden, erklärt der Wolfsbeauftragte des Landes Gottfried Diwold: „Wir müssen jetzt schauen, ob sich rechtlich etwas ändert bezüglich des Schutzstatus. Derzeit ist ja nur die Entnahme von Problemwölfen erlaubt. Das sind Wölfe, die einen wirtschaftlichen Schaden anrichten oder eine Gefahr für den Menschen darstellen“, so Gottfried Diwold.

Wolf müsste zuerst wieder vergrämt werden

Im Fall von Unterweißenbach ist man also wieder zurück am Start. Die Basis für die Abschussgenehmigung waren zwei missglückte Vergrämungsmaßnahmen. Daraufhin war für einen Monat lang der Abschuss möglich. „Um eine neuerliche Abschussgenehmigung zu erlangen, müsste der Wolf also zuerst wieder zwei Mal ohne Erfolg vergrämt werden“, so Gottfried Diwold.

Erneute Rinderverletzungen werden überprüft

Aus dem Büro der zuständigen Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) heißt es, dass genau vor einer Woche zwei Rinder in der Gegend verletzt worden seien. Derzeit laufe aber noch die Überprüfung, ob der Übeltäter dabei ein Wolf gewesen ist. Sollte das der Fall sein, gelte er als Schadwolf und es könne erneut eine Abschuss-Erlaubnis geben.

Gleichzeitig betont die Landesrätin, dass es nicht darum gehe, den Wolf wieder auszurotten, sondern nur darum, gefährliche Tiere zu entnehmen.