Wolfgang Hattmannsdorfer ÖVP
APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
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Politik

Arbeitspflicht für Menschen in Asylverfahren

In Zukunft sollen Menschen in laufenden Asylverfahren zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Das wurde bei einem Treffen aller Flüchtlingsreferent der Bundesländer einstimmig beschlossen. Jetzt soll die Arbeitspflicht im Innenministerium rechtlich überprüft werden.

Die Arbeitspflicht für Asylwerber soll kommen: Überraschend hat es am Mittwoch bei einem Treffen aller Flüchtlingsreferent der Bundesländer eine Einigung gegeben. Der Vorschlag von Oberösterreichs Integrationslandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer von der ÖVP wurde einstimmig übernommen.

Grundversorgung soll davon abhängen

Menschen in laufenden Asylverfahren sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. Wenn sie keine Hilfstätigkeiten übernehmen, soll ihnen die Grundversorgung gestrichen werden. Auf Antrag der Flüchtlingsreferenten wird das Innenministerium mit der rechtlichen Prüfung der Arbeitspflicht beauftragt.

Grüne: „Arbeitspflicht kein gangbarer Weg“

Laut den oberösterreichischen Grünen ist eine solche Pflicht rechtlich und faktisch mehr als fraglich. In einer Aussendung betont die Integrationssprecherin der Grünen Ines Vukajlović: „Eine Arbeitspflicht mit der Grundversorgung – buchstäblich der grundlegenden Versorgung von Menschen – zu verbinden, liegt im Bereich des Verwerflichen.“ Die Grünen schlagen vor personalsuchende Gemeinden und arbeitssuchende Asylwerbende zusammenzubringen. Außerdem fordern sie die Öffnung des Arbeitsmarkts für Asylwerbende.