Der Vorwurf im E-Mail wiegt schwer: Man habe sich im Internet Kinderpornografie angesehen. Über einen beschlagnahmten Computer habe man die Spur aufgenommen und sie habe hierhergeführt. Diese Betrugs-Mails sind nicht neu, werden aber immer professioneller, so Stephanie Berger von der Kriminalprävention im Landeskriminalamt gegenüber dem ORF Oberösterreich: „Egal ob es die Formulierung der E-Mails oder Aufmachung ist. Mittlerweise haben diese E-Mails einen sehr offiziellen Charakter, früher war diese Mails etwas dilettantischer.“
Gedroht wird mit 55.000 Euro Geldstrafe
Gedroht wird mit 55.000 Euro Geldstrafe für Pädophilie und Cyberpornografie. Immer wieder dürfte hier wirklich Geld überwiesen werden, vermutet die Polizistin eine Dunkelzimmer: „Wenn ich jemand bin, der mit kinderpornografischen Inhalten in Verbindung steht und dieses Geld bezahlt habe, werde ich danach nicht auch noch zur Polizei gehen.“
Auch Unbescholtene werden zum Überweisen verleitet
Auch Unbescholtene würden in Panik zum Überweisen verleitet. Berger rät, sich durch den offiziellen Charakter der Vorladungen nicht täuschen zu lassen, den Anhang der E-Mail nicht zu öffnen und vor allem keinen Kontakt aufzunehmen. Würde wirklich ermittelt, würde die Polizei in diesen Fällen persönlich vor der Haustür stehen.