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Chronik

Neue Entwicklung bei Probebohrung in Molln

Noch im Winter will die ADX Vie GmbH mit Probebohrungen nach Gas in Molln (Bezirk Kirchdorf) starten. Am Donnerstag wurde bekannt, dass Tierschützer dort sechs geschützte Tierarten gefunden und der zuständigen Behörde gemeldet hatten.

Die ADX Vie GmbH – eine Tochterfirma des in Australien gelisteten Explorationsunternehmens ADX Energy – hofft, noch in diesem Winter mit Gasprobebohrungen in Molln starten zu können. Allerdings fehlt die naturschutzrechtliche Bewilligung. Was dieses Verfahren angeht, berichtete die Initiative „Pro Natur Steyrtal“, man habe das Vorkommen von sechs geschützten Fledermausarten nachgewiesen und am Donnerstag der Behörde gemeldet.

Naturschützer erwarten Projektablehnung

Konkret geht es um die Nordfledermaus, die Große und Kleine Bartfledermaus, den Großen Abendsegler, die Weißrandfledermaus, die Zwergfledermaus und die Kleine Hufeisennase, teilte „Pro Natur Steyrtal“ mit. Die Initiative erwartet eine Ablehnung des Projekts durch die Naturschutzbehörde, denn bereits das bisherige Amtsgutachten sei „in vier Punkten erheblich negativ“.

ADX – die Firma lud am Donnerstag in Linz zu einer Pressekonferenz, um Werbung für das Projekt zu machen – sieht das völlig anders: Man rechne mit der naturschutzrechtlichen Genehmigung bis Ende Oktober, so ADX-Vie-Chef Alan Reingruber. Dann könnte man im Dezember mit der montanrechtlich bereits genehmigten Probebohrung beginnen, meint er.

Bohrungen müssen beantragt werden

Sollte Gas gefunden werden, befürchten Naturschützerinnen und Naturschützer bis zu 25 Bohrstellen im Gebiet rund um den Nationalpark Kalkalpen. ADX dementierte das am Donnerstag, Reingruber geht von fünf bis sechs Bohrstellen aus. Alle diese Bohrungen und eine dann wohl nötige Pipeline müssten aber erst beantragt und genehmigt werden.

Der Naturschutzsprecher der Grünen Oberösterreich Rudi Hemetsberger betonte am Donnerstag einmal mehr die Nähe der vermuteten Gasvorkommen zum Naturschutzgebiet. Das werfe die Frage auf, ob eine Erdgasförderung am geplanten Standort überhaupt vereinbar ist. Er erwarte eine umfassende und sorgfältige Prüfung. Die Tier- und Pflanzenwelt dürfe jedenfalls nicht beeinträchtigt werden.