Teichtmeister und Rudolf Mayer
APA/Roland Schlager
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Chronik

Teichtmeister-Urteil für Experten hoch angesetzt

Der frühere Schauspieler Florian Teichtmeister ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt, zudem wurde eine bedingte Einweisung angeordnet. Für den Juristen und Leiter des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der JKU Linz, Alois Birklbauer, ist das Urteil als streng zu werten.

„Für das Gericht war eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren unmöglich, nachdem der Herr Teichtmeister geständig war, war damit die Höchststrafe gar nicht möglich. Die Strafe ist schuldangemessen, eher mit der Tendenz nach oben. Es gibt hier quasi nicht richtig oder falsch, sondern was im Rahmen drinnen ist. Die Strafe ist absolut im Rahmen, eher im oberen Bereich. Es ist nicht mild, eher tendenziell sogar als streng zu werten“, so Birklbauer.

„Öffentliche Ächtung als Milderungsgrund“

Im Vorfeld des Prozesses hatte es mehrere Protestaktionen gegeben. Auch am Dienstag fanden vor dem Gerichtsgebäude Proteste statt. Laut dem Richter sei die soziale Ächtung ebenso ins Kalkül zu ziehen und wirke sich mildernd aus. Jurist Birklbauer meint dazu: „Das Gesetz kennt beispielhaft aufgezählte Erschwerungsgründe und beispielhaft aufgezählte Milderungsgründe. Ein solcher Milderungsgrund ist beispielsweise auch, wenn aus der Tat der Täter schon einen Schaden erlitten hat, der ihn besonders trifft. Und diese öffentliche Ächtung, auch der Verlust des Arbeitsplatzes ist so ein Aspekt, der jedenfalls mildernd zu berücksichtigen ist, und insofern hat das Gericht hier völlig korrekt gehandelt“, so Birklbauer weiter.

Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister

Der frühere Schauspielstar Florian Teichtmeister ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Teichtmeister war angeklagt, seit dem Jahr 2008 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gesammelt und Teile davon auch bearbeitet zu haben. Das Urteil lautet auf zwei Jahre bedingt, zudem wurde eine bedingte Einweisung angeordnet.

76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen

Teichtmeister war angeklagt, seit dem Jahr 2008 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen gesammelt und Teile davon auch bearbeitet zu haben. Rechtlich wird die Veränderung, etwa die Erstellung von Collagen, als Herstellung qualifiziert. Die Staatsanwaltschaft Wien forderte deswegen zusätzlich zum Strafrahmen von bis zu drei Jahren auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug.

Teichtmeister akzeptierte Urteil

Das tatsächliche Urteil lautete zwei Jahre Haft und die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Ins Gefängnis muss Teichtmeister daher nicht, er wird aber engmaschige Therapie und Kontrollen absolvieren müssen. Er akzeptierte das Urteil und sah von Rechtsmitteln ab. Die Staatsanwaltschaft gab hingegen keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Lesen Sie mehr in Zwei Jahre bedingt für Teichtmeister (news.ORF.at).