In Forensisch-Therapeutischen Zentren (früher: Anstalten für geistig abnorme Rechtsbrecher) werden Personen untergebracht, die unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung bestimmte Straftaten begangen haben und darüber hinaus als gefährlich gelten – bei denen also zu befürchten ist, dass sie weitere schwerwiegende strafbare Handlungen begehen. Unterschieden wird dabei zwischen Tätern, die im Zeitpunkt der Tat wegen dieser Störung zurechnungsunfähig waren und solchen, die dies nicht waren.
Anstieg der Belagszahlen als Grund
Für letztere gab es mit dem Mittersteig in Wien bisher nur eine Gesamtanstalt. Darüber hinaus wurden sie auch in speziellen „Departments für den Maßnahmenvollzug“ in normalen Justizanstalten untergebracht, unter anderem auch in Garsten. „Aufgrund des fortgesetzten Anstiegs der Belagszahlen“ habe man sich nun entschlossen, eine weitere Gesamtanstalt dem Maßnahmenvollzug zu widmen, hieß es aus dem Ministerium.
Sehr gute Lage in Garsten
Garsten habe man aufgrund der im Vergleich mittleren Größe und der sehr guten Lage gewählt. Erhofft werden Synergien durch eine Einrichtung dieser Größenordnung wie in der Betriebsstruktur und in Behandlungsangeboten. In Garsten könne man einerseits dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den besonderen Bedürfnissen psychisch erkrankter Rechtsbrecher bestmöglich Rechnung tragen. So soll sich ein multiprofessionelles Fachteam individuell mit den Erfordernissen der untergebrachten Personen auseinandersetzen und therapeutische Interventionen setzen.