Im April hatte der Magistrat Linz den Antrag der Initiative „Zukunft statt Autobahnbau – es ist noch nicht zu spät“ auf Durchführung einer Volksbefragung als unzulässig zurückgewiesen. Es gebe nicht ausreichend gültige Unterstützungserklärungen, so die Begründung.
LVwG: Bürgermeister hätte Bescheid ausstellen müssen
Das Bündnis konnte die Diskrepanz zwischen knapp 10.000 eingereichten Erklärungen und nur knapp 5000 als gültig anerkannten Erklärungen nicht nachvollziehen und wandte sich an das Landesverwaltungsgericht. Das hat im August nun den Bescheid des Magistrats aufgehoben. Allerdings weil nicht der Magistrat zuständig sei, der den Bescheid ausgestellt hatte, sondern der Bürgermeister der Stadt Linz.
Luger: An Rechtsauskunft des Landes gehalten
Für das Bündnis „Zukunft statt Autobahnbau“ kann sich Bürgermeister Klaus Luger nun nicht weiter hinter seinen Beamten verstecken und müsse Farbe bekennen. Luger weist das als haltlos und populistisch zurück. Man habe vor der Erstellung des Bescheides beim Land Oberösterreich eine Rechtsauskunft eingeholt. Auf Basis dieser war von einer behördlichen Zuständigkeit des Magistrats auszugehen, so Luger.
Bürgerinitiative will erneut Rechtsmittel einlegen
Nachdem das Landesverwaltungsgericht das anders sieht, sei umgehend eine neuerliche Prüfung vorgenommen und ein neuer Bescheid erlassen worden, so der SPÖ Politiker. Der Zusammenschluss der Bürgerinitiativen kündigt jedoch weiteren Widerstand an: Sollte der Bürgermeister denselben Bescheid in seinem Namen schicken, werde man auch dagegen Rechtsmittel einlegen.