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Chronik

Wolfsverordnung wird Fall für VfGH

Die seit 30. Juni geltende oberösterreichische Wolfsverordnung wird nun ein Fall für den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Eine Umweltorganisation hat eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) eingebracht.

In dieser Beschwerde wird die Verordnung, die vorübergehende Ausnahmen von der Schonzeit für den Wolf vorsieht, in ihrem „gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten“, so das LVwG in einer Presseaussendung am Mittwoch.

Die Umweltorganisation begehrte, das LVwG möge „in der Sache selbst entscheiden“, alternativ „die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Behörde zurückverweisen“. Das LVwG kam zum Ergebnis, dass die Beschwerde zuständigkeitshalber an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) weiterzuleiten war, weil sich die Beschwerde unmittelbar gegen die Verordnung richtet – und nicht gegen einen Bescheid – und das Normprüfungsmonopol für Verordnungen aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes beim VfGH liege. Verwaltungsgerichte seien dafür nicht zuständig.

Wolf genießt Schutzstatus

Im Wesentlichen werde in der Beschwerde vorgebracht, dass unter anderem der Wolf europaweit einen hohen Schutzstatus genieße und sich Österreich durch die Berner Konvention, die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und das Washingtoner Artenschutzabkommen dazu verpflichtet habe, einen günstigen Erhaltungszustand wiederherzustellen und zu erhalten. Die Voraussetzungen für eine Ausnahme von diesem Schutz lägen nicht vor, so die Umweltorganisation.