Gelände des Kepler Uniklinikums
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Medizin

Tetanus: Landessantitätsdirektion für Meldepflicht

Der Zustand des 13-jährigen Buben, der an Tetanus erkrankt ist, ist nach wie vor sehr kritisch. Die Infektion kommt in Oberösterreich sehr selten vor, genaue Zahlen gibt es jedoch nicht, weil es um keine meldepflichtige Erkrankung handelt.

Dass es keine Meldepflicht gibt, liege auch daran, dass Wundstarrkrampf nicht von Mensch zu Mensch übertragbar sei. Die Krankheit wird durch das Gift eines Bakteriums verursacht, das etwa in Erde, Staub oder Tierausscheidungen vorkommen kann. Kleine Verletzungen oder Holzsplitter reichen bereits aus, damit der Erreger in den Körper gelangen kann.

Meldepflicht würde Entwicklung sichtbar machen

Laut Landessanitätsdirektor Georg Palmisano setze man sich jedoch dafür ein, dass eine Tetanus-Erkrankung künftig gemeldet werden müsse. Die Entwicklung der Fälle mache sichtbar, ob man die Information und das Angebot zur Impfung forcieren müsse.

„Unkontrollierbare Krämpfe der gesamten Muskulatur“

Die behandelnde Kinderärztin Ariane Biebl vom Kepler Universitätsklinikum sagt, Tetanus würde zu unkontrollierbaren Krämpfen der gesamten Muskulatur führen. Es beginne mit unwillkürlichen Zuckungen im Gesicht und breite sich dann auf die Halsmuskulatur aus. Weil man dann schlecht schlucken könne, würde die Gefahr einer Aspiration bestehen, dass also Sekret in die Lunge gelangt. Das sei bei dem Buben zwölf Stunden nach der Ankunft der Fall gewesen, weshalb eine Intubation und der künstliche Tiefschlaf notwendig wurden, so Biebl.

Die Grundimmunisierung sei für alle Menschen wichtig und besteht aus drei Teilimpfungen, so die Kinderärztin. Je nach Alter werde sie alle fünf bis zehn Jahre aufgefrischt. Weiters sagt Biebl: „Die Impfung ist sehr gut wirksam, so dass wir in Europa kaum mehr Tetanus Fälle sehen.“