200 Euro Strafe muss ein Ehepaar aus Steyr jetzt doch noch bezahlen. Zwei Jahre ist die Kundgebung her, an der die beiden teilgenommen haben. Nachdem das Paar keine Masken getragen hat, hat der Steyrer Bürgermeister eine Geldstrafe von jeweils 100 Euro verhängt. Das Ehepaar hat Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingelegt, dabei auch auf ein ärztliches Attest verwiesen. Demnach sei ihnen die Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar.
Freispruch angefochten
Dem Landesverwaltungsgericht hat diese Begründung genügt und die Strafe aufgehoben. Nicht aber dem Gesundheitsministerium, wie die Oberösterreichischen Nachrichten berichten. Es hat den Freispruch angefochten und Recht bekommen. Die beiden müssen ihre Maskenstrafe jetzt rechtsgültig begleichen.