Picknick im Wald
ORF/Pindeus
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Konsumentenschutz

Was im Wald erlaubt ist

Im Grünen picknicken, Fahrrad fahren oder einfach nur entspannen. Was ist erlaubt, was sollte besser vermieden werden? Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Oberösterreich, Franz Mittendorfer, klärt auf.

Der Wald ein freier Ort für alle, aber doch mit Vorsicht zu genießen? „Seit Mitte der 70er Jahre gibt es ein allgemeines Betretungsrecht im Wald. Das bedeutet aber nicht, dass man überall hingehen darf. Es gibt ganz spezifische Ausnahmen wie beispielsweise Aufforstungsflächen“, weiß Rechtsexperte Franz Mittendorfer. Erlaubt sei beispielsweise das Picknicken im Wald. Die Reste, also Abfälle und Co. müssen aber beseitigt werden.

Radfahren ist verboten

Trotzdem ist nicht jede Art der Benutzung erlaubt. „Das Betretungsrecht bedeutet nicht, dass man mit dem Fahrrad überall durchfahren darf, sondern bedeutet nur, dass man sich selber im Wald bewegen darf, soweit es keinen Ausnahmen gibt. Daher ist das Radfahren verboten solange es nicht ausdrücklich erlaubt ist.“

Ernten ist nur manchmal erlaubt
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Anders als im Wald ist die Rechtslage in Bezug auf Felder und auch Wiesen: Laut Mittendorfer darf man sich nicht einfach so auf fremden Grund bewegen. „Es gibt auch keine Sonderregelung, dass man sich nur am Rand aufhält. Fremder Grund bleibt fremder Grund.“ Gefinkelt, wenn eine Wiese vor dem Waldeingang liegt. Denn nur weil man sich im Wald aufhalten darf, bedeutet das nicht, dass man auch automatisch den Weg dorthin nutzen darf.

Ernten ist nur manchmal erlaubt

Der Wald gibt auch vieles her, doch wer darf hier ernten? Mittendorfer erklärt: „Für Pilze gibt es eine Sonderregelung. Es dürfen nur bis zu zwei Kilogramm geerntet werden.“ Beispielsweise dürfen Holunderblüten nur in Mengen für den privaten Haushalt abgezwickt werden.