Landesgericht Linz
ORF.at/Dominique Hammer
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Chronik

Aufruf zum Suizid: Diversion für 14-Jährige

Eine Schülerin, die Ende Februar eine 17-jährige Chatfreundin dazu aufgerufen hat, Suizid zu begehen, ist am Donnerstag in Linz wegen versuchter Mitwirkung zur Selbsttötung vor Gericht gestanden. Anstelle einer Strafe muss die 14-Jährige 90 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Staatsanwaltschaft und Verteidigerin stimmten der Diversion zu.

Wenn Sie Suizidgedanken haben oder jemanden kennen, der davon betroffen ist, bekommen Sie rund um die Uhr kostenlose Unterstützung bei der Krisenhilfe Oberösterreich unter der Telefonnummer 0732/2177.

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Krisenhilfe OÖ bietet Hilfe unter 0732/21 77.

Die österreichweite Telefonseelsorge ist ebenfalls jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche und junge Erwachsene bietet auch Rat auf Draht unter der Nummer 147.

Über Social Media hatte das Mädchen besagte Nachricht geschickt. Die Adressatin unternahm dann tatsächlich einen Suizidversuch. Sie überlebte, da die Mutter ihre Tochter rechtzeitig fand und ins Spital einliefern ließ.

Staatsanwalt plädierte für Diversion

Der Staatsanwalt hatte im Prozess für eine Diversion plädiert, da die junge Angeklagte die Verantwortung übernahm. Aber: „Sie hat etwas gemacht, was mit Sicherheit nicht absichtlich geschehen ist.“ Daher sah er nur einen „bedingten Vorsatz“ bei der Mitwirkung zur Selbsttötung. Die Mädchen hätten vor der Nachricht gestritten. Allerdings habe die 14-Jährige von den psychischen Problemen der 17-Jährigen gewusst. Auch dass sie bereits einen Suizidversuch hinter sich hatte, war ihr bekannt. Dennoch schickte sie die Aufforderung zur Selbsttötung.

„Habe einen Fehler gemacht“

„Ich habe einen Fehler gemacht habe, was ich gemacht habe, war nicht richtig“, zeigte sich die Schülerin tatsachengeständig. Die vorsitzende Richterin des Schöffengerichts beschloss daher die Einstellung des Strafverfahrens und die Diversion. Der Verein Neustart werde nun festlegen, in welcher Einrichtung sie die gemeinnützige Arbeit zu leisten hat.