Dem ORF Oberösterreich liegt einer der insgesamt 25 Fälle vor. Ein Patient, der eine Augenlidkorrektur machen hat lassen, musste dem Mediziner in dessen Kassenpraxis 1.300 Euro dafür – mit dem Hinweis, das sei der Selbstbehalt und in bar zu bezahlen. Eine echte Rechnung stellte der Augenarzt nicht aus. Auf dem handgeschriebenen Zettel ist nicht einmal eine Rechnungsnummer vermerkt. Obwohl er den Patienten bereits zu Unrecht zur Kasse gebeten hatte, verrechnete er dieselbe Leistung dann der ÖGK noch einmal.
Arzt zahlte Geld zurück und darf Kassenvertrag behalten
Aufgeflogen sind dieser und 24 weitere Fälle durch den Hinweis eines geprellten Patienten, wie auch die „Kronen Zeitung“ am Mittwoch berichtete. Die ÖGK prüfte den Fall daraufhin umfassend und wies den Mediziner an, den Patientinnen und Patienten ihr Geld zurückzugeben. Das sei mittlerweile passiert. Deshalb dürfe er seinen Kassenvertrag behalten.
Ermittlungen der Ärztekammer OÖ
Erledigt ist der Fall damit nicht. Der Augenarzt steht jetzt unter Beobachtung – und auch die Ärztekammer Oberösterreich will aktiv werden. Sie will prüfen, ob sich der Arzt einer Disziplinarkommission stellen muss, wie Ärztekammerpräsident Peter Niedermoser gegenüber dem ORF Oberösterreich sagte: „Wir haben den Akt von der ÖGK angefordert, um Fakten auf dem Tisch zu haben. Dann werden wir den Akt unserem Disziplinaranwalt übergeben. Das ist ein unabhängiger, nicht weisungsgebundener Richter mit ärztlichen Beisitzern. Und dieses Team wird dann schauen, was zu verfolgen oder nicht zu verfolgen ist.“