Nach einem Unfall im Bezirk Ried im Innkreis hatte die Polizei Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung aufgenommen, weil ein Baggerfahrer jemandem mit seinem schweren Fahrzeug über den Fuß gefahren sein sollte. Der zuständige Polizeibeamte hätte zwei Personen einvernehmen sollen.
Protokolle ohne Einvernahme verfasst
Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis warf ihm vor, den beiden ein von ihm selbst vorbereitetes Einvernahmeprotokoll zur Unterschrift vorgelegt zu haben, ohne die gesetzlich vorgesehene Vernehmung durchgeführt zu haben. Gegenüber der Justiz soll der Polizist zugegeben haben, die Protokolle ohne Einvernahme verfasst zu haben. Er sei davon ausgegangen, dass die Protokolle inhaltlich richtig seien.