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Exekutionsverfahren bei Steyr Automotive

Der Industriekonzern Steyr Automotive weigert sich, die Grundumlage in Höhe von 70.000 Euro an die Wirtschaftskammer zu bezahlen. Nachdem Steyr Automotive mehrere Mahnungen ignoriert hatte, bewirkte die Wirtschaftskammer nun ein Exekutionsverfahren.

Das Bezirksgericht Steyr hat den Antrag auf Exekution bereits bewilligt. Die geforderte Summe inklusive Mahnspesen belaufe sich mittlerweile auf mehr als 80.000 Euro. Geschäftsführer Johann Ecker rechne laut „Presse“ jeden Tag damit, dass der Exekutor ans Werkstor klopft. Das Unternehmen werde nicht zahlen, da die Wirtschaftskammer Oberösterreich für Steyr Automotive „nicht einen Finger gerührt“ habe.

„Keine Rede mehr von Förderungen“

„Wenn man keine Leistung bekommt, warum soll man zahlen?“, so Ecker. Monatelang habe es für die Rettung des früheren MAN-Werks von Politik und Kammern Versprechungen gegeben: „Doch kaum war der Erhalt des Werks gesichert, wurde es plötzlich ganz still.“ Von den ursprünglich versprochenen Förderungen in Höhe von 30 Millionen Euro sei keine Rede mehr gewesen. Auch von der Wirtschaftskammer habe man nichts mehr gehört.

Wirtschaftskammer weist Vorwürfe zurück

Die Wirtschaftskammer wies die Vorwürfe zurück. Direktor Gerald Silberhumer: „Wir unterstützen Betriebe, wo es möglich ist.“ So etwas wie bei Steyr Automotive „passiert zum Glück sehr selten“. Es habe „Gespräche gegeben, Versuche zu vermitteln“.