Prozess Ried
Pressefoto Scharinger © Daniel Scharinger
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Gericht

Hackbeil-Attacke: 12 Monate teilbedingt

Nachdem er Ende März versucht haben soll, seinen Schwager in Riedau (Bezirk Schärding) mit einem Hackbeil zu attackieren, ist ein 38-Jähriger am Mittwoch vor dem Landesgericht Ried wegen gefährlicher Drohung nicht rechtskräftig zu zwölf Monaten Haft, davon zehn bedingt, verurteilt worden.

Der Angeklagte soll seinem Schwager am 26. März nachts auf dem Fahrbahnrand aufgelauert haben. Nach einer Rangelei soll er aus dem Hosenbund ein mitgenommenes Hackbeil gezogen und versucht haben, damit auf den Verwandten einzuschlagen. Dazu kam es aber nicht, weil vorbeikommende Zeugen den Arm des Angreifers fixierten und ihm die Waffe abnahmen. Dabei soll der Überwältigte gebrüllt haben, den 37-Jährigen und dessen Familie töten zu wollen, später bestritt er jede Tötungsabsicht.

Staatsanwaltschaft sieht versuchten Mord

Die Staatsanwältin sah eindeutig einen versuchten Mord. Der Angeklagte habe dreimal gesagt, dass er seinen Schwager töten wolle – einmal vor seiner Frau, dann während der Tat und auch danach noch einmal. Der Angeklagte stellte die Attacke in wortreichen Ausführungen hingegen als Missverständnis hin und bekannte sich nicht schuldig, die Verteidigung forderte einen Freispruch.

„Kein Zustand völliger Berauschung“

Der Angeklagte behauptete, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein. Er habe nach einem Streit mit seiner Frau, die sich vor Gericht entschlug, an einem Kebabstand Bier und Nussschnaps getrunken, „so einen Rausch hab’ ich in meinem Leben noch nicht gehabt“. Der Richter sah hingegen „keinen Zustand völliger Berauschung“. Der 38-Jährige war nach der Tat nach Hause gefahren, wo er festgenommen wurde. Dort hatte er 1,7 Promille.

17 Zentimeter breite Klinge

Bei der mutmaßlichen Tatwaffe handelte es sich um ein spezielles Messer – ein Hackbeil mit einer 17 Zentimeter breiten Klinge, das der Angeklagte im Hosenbund stecken hatte. Er habe es nur zufällig dabeigehabt, meinte der Mann vor Gericht, er habe es „eigentlich“ zum Schleifen bringen wollen.

„Komm her, ich bring’ dich um“

Das Opfer beschrieb sein Verhältnis zum Angeklagten als gut, man habe keinen anhaltenden Konflikt gehabt. Am Tattag sei man sich dreimal begegnet – der Angeklagte sei jedes Mal stärker betrunken gewesen. Beim dritten Aufeinandertreffen habe der 38-Jährige ihn beschimpft, geschrien: „Komm her! Ich bringe dich um!“ und das Messer gezückt. Daraufhin hätten Zeugen dem Betrunkenen das Messer abgenommen.

„Ich hatte Todesangst“

Einer der Zeugen sagte auf die Frage des Vorsitzenden, ob seinem Eindruck nach der Angeklagte seinen Kontrahenten töten oder ihm lediglich Angst machen wollte: „Ich glaube, er wollte ihm Angst machen.“ Das wurde offenbar erreicht: „Ich hatte Todesangst“, schilderte der Schwager des Angeklagten. Zu den einschreitenden Zeugen habe er nach dem Vorfall gesagt: „Ich bin froh, dass ihr da wart, sonst wäre die Sache schlecht für mich ausgegangen.“ Dennoch betonte er: „Wir hatten überhaupt keine Probleme, das war der Alkohol.“ Der Beschuldigte sei „ein super Mensch“, solange er nüchtern sei, unter Alkoholeinfluss werde er aggressiv.

Kein versuchter Mord

Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass es sich nicht um versuchten Mord gehandelt habe, sondern um eine gefährliche Drohung. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren fasste der Mann zwölf Monate aus, zehn wurden zur Bewährung ausgesetzt, zwei saß er bereits mit der U-Haft ab. Er durfte nach der Verhandlung nach Hause gehen. Allerdings erteilte ihm das Gericht Auflagen, so muss er Bewährungshilfe in Anspruch nehmen und ein Anti-Gewalt-Training machen. „Ich bin zu 100 Prozent überzeugt, dass Sie ein Gewalt- und ein Alkoholproblem haben“, beschied ihm der Richter, der von einer „toxischen Beziehung“ sprach. Der bisher unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.