Rodung Ohlsdorf
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Chronik

Scharfe RH-Kritik an Betriebsbaugebiet Ohlsdorf

Beim Betriebsbaugebiet Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) ist nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Das legt jetzt die Prüfung des Bundesrechnungshofs zur Causa Ehrenfeld nahe. Der 78-seitige Rohbericht liegt dem ORF vor.

Der Bericht zeigt: Die Rodung von 18 Hektar Wald in Ohlsdorf durch den Unternehmer Hans Asamer hätte so nicht stattfinden dürfen. Besonders schwer wiegt die Kritik gegen die Bezirkshauptmannschaft Gmunden, die beim Bewilligen der Abholzung viele Fehler begangen haben dürfte. In Zweifel gezogen werden auch die Verkaufspreise des Grundstücks.

Der Bundesrechnungshof hat den Zeitraum zwischen 2017 bis 2022 unter die Lupe genommen und ist den Fragen nachgegangen: Wie ist es dazu gekommen, dass 18 Hektar Wald in Ohlsdorf gerodet wurden? Und ist dabei alles mit rechten Dingen zugegangen? Nach Einschätzung der Prüfer ist einiges schief gelaufen. Vor allem das Vorgehen der Bezirkshauptmannschaft Gmunden liest sich abenteuerlich.

Aufschließung des neuen umstrittenen Betriebsbaugebietes Ehrenfeld in der Gemeinde Ohlsdorf  neben Westautobahn
Wolfgang Spitzbart

Flächen „geringer“ eingeschätzt

Asamer habe laut Bericht durch An- und Verkauf der Gebiets „Ehrenfeld 2“ 12,2 Millionen Euro verdient. Was das Grundstück der Bundesforste betrifft, haben sich die Bundesforste offenbar vertraglich nicht abgesichert, um vom potenziellen Gewinn durch den Weiterverkauf zu profitieren. Warum bleibt offen. Es wurde jedenfalls keine sogenannte Nachbesserungsklausel vereinbart, für den Fall, dass der Grund profitabel weiterverwertet wird.

Sowohl die Flächen der Bundesforste als auch die der ASFINAG seien in Gutachten geringer geschätzt worden, als ihr Wert am Immobilienmarkt tatsächlich gewesen wäre. Der Rechnungshof hat sich Immobilienpreisspiegel angesehen und mit den Gutachten für die Grundstücke von ASFINAG und Bundesforsten verglichen. Das Grundstück der Bundesforste hätte demnach um ein Viertel höher bewertet sein müssen, das der ASFINAG immerhin um fast ein Fünftel.

Rodung zweifelhaft

Die Rodung der 18 Hektar großen Fläche sieht der Rechnungshof besonders kritisch. Speziell, dass vom Land für die Rodung keine Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt wurde. Es wurde somit grünes Licht gegeben, ohne die Auswirkungen der Rodung näher zu beleuchten. Das Land „behandelte dabei (…) nicht alle Auswirkungen der Rodung auf relevante Schutzgüter“. Dabei sei das Ausmaß der gerodeten Fläche für den Bezirk Gmunden mit rund 18 Hektar ungewöhnlich groß gewesen. In fünf überprüften Jahren war es die einzige Rodung im Bezirk für ein Betriebsbaugebiet und die mit Abstand größte generell.

gerodete Fläche in Ohlsdorf Luftaufnahme total
laumat/Matthias Lauber

Auch die Bezirkshauptmannschaft, die die Abholzung letztlich im Herbst 2021 genehmigt hat, habe beim Bewilligungsverfahren offenbar vieles verabsäumt. Die Vorgangsweise liest sich abenteuerlich. So seien die rechtlichen Voraussetzungen für die Rodung gar nicht vorhanden gewesen. Beispielsweise habe die nachweisliche Zustimmung der Asfinag als Grundstückseigentümer zur Abholzung gefehlt. Bei den vielen Verfehlungen, zu denen es im Verfahren offenbar gekommen war, empfiehlt der Bundesrechnungshof, zu prüfen, ob es noch einmal aufgerollt werden kann. Der Rodungsbewilligung sei „nur ein teilweise begründeter und wenig konkretisierter Rodungszweck“ zugrunde gelegt worden, heißt es im Bericht.

Fehlende Ersatzwälder

Außerdem sei die Rodung durch die Bezirkshauptmannschaft durchgewunken worden, ohne dass alle vorgeschriebenen Ersatzaufforstungsflächen festgelegt waren. Dabei hätten diese Ersatzwälder spätestens bei Bewilligung bekannt und vor allem benannt sein müssen. Ein Viertel der Ersatzwälder hätten zum Zeitpunkt der Rodungsbewilligung noch gefehlt. Beim Rest war bei einem Drittel der Flächen nicht einmal klar, ob sie für Wald geeignet waren. Mittlerweile läuft ein Verwaltungsstrafverfahren, weil die vorgeschriebenen Ersatzwälder seit bald zwei Jahren fehlen.

Was der Prüfbericht nahelegt: Umwidmung und Rodung der Fläche für das geplante Betriebsbaugebiet wurden genehmigt, ohne dass klar war, wie und ob sich „Ehrenfeld 2“ wirtschaftlich in die versprochene Richtung entwickeln wird. Ob das Ziel dort angeblich 600 Arbeitsplätze zu schaffen überhaupt realistisch ist, wurde nicht näher beleuchtet, so der Bundesrechnungshof. Beim Bericht handelt es sich um eine Ersteinschätzung des Bundesrechnungshofs. Sowohl Land, als auch Bezirkshauptmannschaft, Bundesforste und ASFINAG haben jetzt Zeit, Stellung zu nehmen.

ÖBf: „Rechtlich korrekt abgelaufen“

Die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) kündigten am Donnerstag eine detaillierte Stellungnahme an den Rechnungshof an. Fakt sei, dass die Bundesforste das sechs Hektar große Grundstück deutlich über dem vom Gutachter ermittelten Wert verkauft hätten. Die erwartete Widmung als Betriebsbaugebiet sei damals selbstverständlich in die Preisgestaltung eingeflossen, so die ÖBf. Aus Sicht der Bundesforste sei der Verkauf der sechs Hektar rechtlich korrekt abgelaufen und betriebswirtschaftlich sinnvoll gewesen.