Nach Einschätzung des VKI ist die Werbung irreführend, da lediglich beim Vorgang des Brauens selbst, nicht aber im gesamten Herstellungsprozess auf fossile Energie verzichtet wird. Das Landesgericht Linz folgte nun dieser Ansicht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor und nachgelagerte Prozesse nicht CO2-neutral
Sowohl auf der Verpackung des Bieres als auch in TV-Spots warb die Brau Union laut VKI mit Slogans wie „CO2 neutral gebraut“, „Wir brauen seit 2015 zu 100% CO2 neutral“ oder „100% des Energiebedarfs für den Brauprozess kommen aus erneuerbaren Energien“. Der VKI ging der Sache nach und fand heraus, dass beim Gösser-Bier lediglich das Brauen selbst, nicht aber vor- und nachgelagerte Produktionsprozesse ohne fossile Energie auskommen. Insbesondere das energieintensive Mälzen sei nicht Teil der Rechnung gewesen, hieß es in einer Aussendung am Donnerstag.
Mälzen: Erfoderliche Wärmeerzeugung aus Erdgas
Der VKI reichte im Juni 2022 im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Strittig war im Verfahren die Frage, ob der Brauprozess auch die für die Biererzeugung notwendige Herstellung des Malzes umfasst. Die Brauerei Gösser erzeugt das Malz laut VKI nicht selbst, sondern kauft es zu. Dabei werde die zur Herstellung erforderliche Wärme überwiegend aus Erdgas gewonnen. „Die Herstellung des Malzes ist nicht CO2-neutral. Das Mälzen verursacht einen erheblichen Teil der CO2-Belastung, die im Rahmen des Brauprozesses entsteht, nämlich rund 30 Prozent“, sagte VKI-Juristin Barbara Bauer.
Unternehmen geht gegen Urteil vor
Die Brau Union vertrat den Standpunkt, dass das Mälzen technisch gesehen nicht zum Brauvorgang gehört. Das Landesgericht (LG) Linz teilte jedoch die Auffassung des VKI. Demnach würden durchschnittlich informierte Verbraucherinnen und Verbraucher unter „Brauen“ für gewöhnlich den gesamten Herstellungsprozess des Bieres ab Ernte verstehen und keine Abgrenzung zwischen dem Brauprozess und dem Mälzen vornehmen. Die Brau Union hat das Urteil vollumfänglich angefochten.