Auto überholt Radfahrer
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Verkehr

Radfahrer beim Überholen in Gefahr

Beim Überholen von Radfahrern im Ortsgebiet liegt der Mindestabstand bei 1,5 Metern, außerhalb des Ortsgebietes bei zwei. Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung scheint aber noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen zu sein.

Geringer darf der Abstand bei Überholmanövern nur sein, wenn das Auto nicht schneller als 30 km/h unterwegs ist. Sollten die Mindestabstände nicht eingehalten werden, drohen den Autofahrern Strafen von bis zu 100 Euro. Diese Novelle der Straßenverkehrsordnung scheint aber noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen zu sein. Die Radlobby hat daher eine Bewusstseinskampagne gestartet.

„Hindernis im Straßenverkehr“

Zwei Meter Abstand heißen aber in der Praxis für die Autofahrer, dass sie auch auf einer gut ausgebauten Straße über die Fahrbahnmitte auf die Gegenfahrbahn müssen.

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Der Abstand zwingt die Autofahrer auf die Gegenfahrbahn

Auf die Frage, warum der vorgeschriebene Abstand in vielen Fällen nicht eingehalten wird, sagt Heinz Felbermayr, der Leiter des Verkehrsreferats des Stadtpolizeikommandos Linz: „Ich glaube, dass die größeren Abstände zu wenig bekannt sind. Zum Teil wird der Abstand von vielen Autofahrern ganz bewusst nicht eingehalten, weil die Radfahrer in ihren Augen ein Hindernis im Straßenverkehr darstellen.“

Rücksicht aufeinander nehmen

Die Radlobby versucht es nun mit Videoaufnahmen und Abstandsmessgeräten. Diese Mittel nutze man für Extremfälle, denn das eigentliche Ziel ist für Gerhard Fischer von der Radlobby: „Man kann Rücksicht aufeinander nehmen. Einmal gebe ich dem Auto den Vorrang, ein anderes Mal nimmt der Autofahrer auf den Radfahrer Rücksicht.“

Forderung: Ausbau der Radwege

Die Radaktivisten fordern auch den Ausbau der Radwege entlang der Hauptverkehrsrouten, wie etwa von Gallneukirchen nach Linz – das, so betonen sie, würde die Lage wirklich entschärfen.