Der OGH spricht dem Besitzer eines VW Tiguan rund 23.400 Euro für die Rückabwicklung seines Autos zu. Gekauft hat er es im März 2015 für knapp 27.000 Euro.
Der Linzer Rechtsanwalt Michael Poduschka – der diesen und weitere etwa 13.000 Kläger vertritt, erklärt: „Die Gerichte haben ja auch Verfahren unterbrochen und gemeint, wir warten was der OGH sagt, wie wir weiter vorgehen sollen. Deswegen bin ich davon überzeugt, dass das jetzt nun ein Startsignal ist, endlich loszulegen. Ich bin davon überzeugt, dass wir die nächsten Wochen und Monate eine große Anzahl von Urteilen erhalten werden in denen steht, das VW zahlen muss.“
Poduschka: „VW lehnt Vergleichsgespräche ab“
Poduschka ist davon überzeugt, dass das VW viel Geld kosten wird. Er verweist auch darauf, dass er vergleichsbereit sei – VW habe zuletzt jedoch Vergleichsgespräche abgelehnt.