Medien

Onlinesender Auf1 sendete rechtswidrig

Dem Onlinesender Auf1 droht nach einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde KommAustria eine Strafe von bis zu 40.000 Euro, weil er ohne Lizenz bei dem oberösterreichischen Privatsender RTV Sendungen ausgestrahlt hat.

Für die KommAustria liege bei Auf1, das sich auf seiner Website als „Alternatives Unabhängiges Fernsehen“ bezeichnet, „eine schwerwiegende Verletzung“ des Audiovisuellen Mediendienste-Gesetzes dar, wie es im Bescheid heißt. Gründer und Chefredakteur von Auf1 ist Stefan Magnet, der sich einst im mittlerweile aufgelösten rechtsextremen „Bund freier Jugend“ (BfJ) betätigte und Ende 2020 das Buch „Nach Corona: Warum die Globalisten scheitern werden und die Menschheit erwacht“ veröffentlichte. Im Jahr 2021 startete er den Onlinesender, der immer wieder durch die Verbreitung von Verschwörungstheorien – etwa in Bezug auf die Coronapandemie oder den Klimawandel – auffällt.

Tägliche Sendung im Regionalfernsehen

Auf1 hatte von März bis November 2022 täglich auf RTV eine Nachrichtensendung ausgestrahlt. Die KommAustria begann nach dem Verdacht, dass Auf1 ohne Zulassung sendet, eine Prüfung im Herbst 2022. Wie die Faktencheck-Redaktion von „Correctiv“ berichtet, liegt der Bescheid seit Freitag vor. Die Behörde sei nun dafür zuständig, ein Strafverfahren einzuleiten.

Keine Lizenz für Ausstrahlung

Fernsehsender benötigen laut dem österreichischen Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz eine Lizenz. Eine solche habe Auf1 nicht, um Inhalte auf RTV zu senden. Auch zahlte Auf1 dafür, dass RTV seine Inhalte verbreitete. Der Verein Auf1 kann gegen den Bescheid vier Wochen lang Beschwerde einlegen.

Auch RTV droht Strafe

Laut „Correctiv“ prüft die Behörde auch RTV, ob der Sender, sein Programm unzulässigerweise abgeändert und damit das Gesetz gebrochen hat, indem er Auf1 einen Sendeplatz einräumte. Dazu sei aber noch keine Entscheidung öffentlich. Auch darauf drohe im Fall eines Strafverfahrens bis zu 40.000 Euro Höchststrafe. Dass RTV ab November 2022 Auf1 zu senden, ändere an den Verfahren nichts.