Küche Sujet
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Chronik

Schaden an Küche außergerichtlich gelöst

Um Schäden bei einer Markenküche ging es bei einem Fall in Asten, den die Konsumentenschützer der AK schildern. Der Fall konnte aber außergerichtlich gelöst werden.

Herr G. bestellte eine Küche beim Küchenhersteller HAKA in Traun, die auch binnen neun Tagen geliefert wurde. Allerdings habe sich schon nach fünf Monaten an einigen Stellen die Beschichtung der Front abgelöst. Herr G. reklamierte den Mangel bei HAKA und die Fronten wurden getauscht. Allerdings hätten sich die Probleme innerhalb kürzester Zeit erneut gezeigt, so die Arbeiterkammer.

„EU erlaubt nur wasserlösliche Kleber“

Laut dem vom ORF Oberösterreich kontaktierten Geschäftsführer von HAKA Küche, Mario Stifter, entstanden die Schäden durch den Wasserdampf des Geschirrspülers und durch Kondensat aus dem Backofen. Denn die EU erlaube nur wasserlösliche Kleber. Man habe angeboten, die Fronten erneut zu tauschen, allerdings hätte sie Herr G. diesmal selbst montieren müssen, was er ablehnte.

Kostenlose Behebung aller Mängel angekündigt

Er wandte sich an den Konsumentenschutz der AK OÖ. Der Küchenhersteller wurde laut AK mehrmals erfolglos kontaktiert. Erst kurz vor dem ersten Gerichtstermin habe sich HAKA gemeldet und die kostenlose Behebung aller Mängel angekündigt. Von HAKA Küchen wurde bestätigt, dass der Fall inzwischen außergerichtlich geklärt werden konnte.