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Politik

Land unterstützt mit Energiekostenbonus

Ab Montag kann um einen Wohn- und Energiekostenbonus angesucht werden. Rund 290.000 Haushalte sind anspruchsberechtigt und rund 75,5 Millionen Euro liegen in einem Topf bereit. Der Bonus beträgt einmalig 200 Euro, wer Kinder hat, bekommt nochmals 200 Euro.

Anspruch haben alle diejenigen, die allein wohnen und nicht mehr als 27.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Das entspricht einem Monatsgehalt von bis zu 1.500 Euro netto. Der Bonus beträgt dann einmalig 200 Euro.

Mehr-Personen-Haushalte erhalten 400 Euro, hier liegt die Einkommensgrenze bei 65.000 Euro Jahresbrutto ohne Familienbeihilfe oder anderen Sozialleistungen. Eine Familie mit zwei Kindern mit einem Netto-Haushaltseinkommen von maximal 2.800 Euro monatlich bekommt 200 Euro und einen Kinderzuschlag von abermals 200 Euro.

Auch Heizkostenzuschuss kann beantragt werden

Neben dem Wohn- und Energiebonus gibt es noch den regulären Energiekostenzuschuss und den Heizkostenzuschuss.
Der Energiekostenzuschuss richtet sich an Menschen mit sehr niedrigem Einkommen. Der Zuschuss beträgt einmalig 200 Euro. Den Heizkosten-Zuschuss, ebenfalls 200 Euro, bekommen mehr Personen; auch hier nach einer Einkommensgrenze geregelt.

Das Antragsformular für den neuen Wohn- und Energiekostenbonus ist auf der Internet-Seite des Landes zu finden.