Wer die sogenannte Wertanpassungsklausel in seinem Handyvertrag stehen hat, für den wird das Surfen und Telefonieren am Mobiltelefon ab 1. April teurer. Die Anpassung ist an den Verbraucherpreisindex gebunden, erklärt Ulrike Weiß vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich: „Der Verbraucherpreisindex ist ein Maßstab für die Preissteigerung. Wenn der Verbraucherpreisindex zum Beispiel um acht Prozent steigt, dann steigen auch die Handytarife dort, wo eben der Verbraucherpreisindex zu Grunde liegt.“
Erhöhungen mit hohen Preisspannen
Die Erhöhungen liegen je nach Anbieter zwischen 45 Cent und 6 Euro 66. Bei Indexgebundenen Tarifen ist ein Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nur nach Ablauf der Mindestvertragsdauer möglich. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer rät, die Tarife regelmäßig zu Vergleichen und bei Bedarf zu wechseln.