Symbolbild Prostitution – Beine von Prostituierten auf dem Straßenstrich
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Chronik

Schwieriger Kampf gegen illegale Prostitution

Nachdem in Braunau ein illegales Bordell aufgeflogen ist, wirft dies die Frage auf, wie oft die Polizei in Oberösterreich mit dieser Thematik konfrontiert ist. Die Ermittlungen sind oft schwierig, meist bleibt am Ende eine Verwaltungsstrafe übrig, heißt es.

Markus Maggauer leitet beim Landeskriminalamt Oberösterreich die Abteilung Menschenhandel und Schlepperei. Die Ermittlungen zum Thema illegale Prostitution seien oft schwierig, sagt er. Internetseiten seien die erste Anlaufstelle für Freier, dann werde über verschiedenste Telefonnummern ein Treffen vereinbart. Die Polizei in Oberösterreich hätte gerne mehr Befugnisse.

Polizisten dürfen sich nicht als „Freier“ ausgeben

Allerdings ist es der Polizei im Gegensatz zu anderen Bundesländern hierzulande verboten, sich als Interessent auszugeben und so einen genaueren Überblick über die Szene zu bekommen, sagt Maggauer: „Als Kriminalpolizei haben wir natürlich den Fokus darauf gesetzt, dass wir Strafrechtsdelikte aufklären – etwa möglichen grenzüberschreitenden Prostitutionshandel oder die Zuhälterei. Der Einstieg dazu wäre natürlich über diese Schiene möglich. Sprich, dass wir zu Opfern kommen, die wir dann befreien oder auch befragen können.“ So könne man diese Delikte auch im strafrechtlichen Sinne klären, so der Leiter der Abteilung Menschenhandel und Schlepperei des Landeskriminalamts Oberösterreich.

Hoffen auf Gesetzesnovelle

Aber selbst wenn Fälle wie in Braunau geklärt werden – die Frauen, zumeist sind es Rumäninnen – würden dann oft keine Aussagen machen, sagt Maggauer: „Man muss davon ausgehen, dass man in der Prostitution relativ viel Geld verdienen kann. Wenn eine Sexdienstleisterin zum Beispiel durch ihre Dienstleistung 5.000 Euro verdient, und ihr werden 3.000 Euro von einem möglichen Zuhälter abgenommen, dann bleiben ihr immer noch 2.000 Euro.“

Das sei für die Frauen immer noch eine große Summe, sie würden sich dann nicht als Opfer fühlen, auch wenn dies nach österreichischer Gesetzeslage so zu werten sei. Ohne konkrete Aussage müssen die Verfahren dann von den Staatsanwaltschaften meist eingestellt werden.