Anzeige betreffend Covid-19-Maßnahmen
ORF
ORF
Coronavirus

Keine Rückzahlung von CoV-Strafgeldern

Während ÖVP und FPÖ in Niederösterreich planen Covid-Strafgelder an die Betroffenen zurückzuzahlen, winken dieselben Parteien hierzulande ab. Gegenüber dem ORF OÖ heißt es aus den Landesparteizentralen der Regierungspartner ÖVP und FPÖ, dass Covid-Strafgelder nicht zurückgezahlt werden.

Zwei Länder, dieselben Parteien – aber eine unterschiedliche Handhabe. In Niederösterreich haben Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Udo Landbauer (FPÖ) angekündigt, Covid-Strafgelder zurückzuzahlen, die aus später verfassungswidrigen Bestimmungen entstanden sind. In Oberösterreich winkt ÖVP-Landesgeschäftsführer Florian Hiegelsberger ab. „Bei uns gibt es in diese Richtung keine Überlegungen. Es ist auch nicht Teil unseres Regierungsprogrammes“, so Hiegelsberger.

Ähnlich hört sich das vom Regierungspartner FPÖ an. „Derzeit nein. Zumal Oberösterreich und Niederösterreich eine unterschiedliche Ausgangslage in der Umsetzung von Covid-Maßnahmen aufweist“, so Landesparteisekretär Michael Gruber (FPÖ).

„Bundesebene gefragt“

Sowohl Florian Hiegelsberger (ÖVP) als auch Michael Gruber (FPÖ) spielen den Ball weiter. Laut Hiegelsberger sei es derzeit nicht einmal klar, ob verfassungsrechtlich die Länder zuständig seien. Gruber sehe zusätzlich vor allem die Bundesebene bei Hilfsmaßnahmen im Bezug auf Covid gefragt. Aus dieser ist zu hören, dass die Strafen nicht zurückgezahlt werden. Laut Verfassungsexperten sei jedoch der Bund zuständig, die Länder haben die Strafen nämlich im Namen des Bundes verhängt.