Mann legt Hand auf Schulter einer Frau
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Chronik

Sexuelle Belästigung: AK erstritt 2.500 Euro

Erneut hat die Arbeiterkammer Oberöstereich in einem Fall von sexueller Belästigung für die betroffene Mitarbeiterin einen Schadensersatz erstreiten können. Nach wie vor würden aber viele Opfer sich nicht trauen, die Übergriffe zu melden.

Der aktuelle Fall ereignete sich in einem Produktionsbetrieb im Zentralraum. Der Vorgesetzte der Frau griff ihr von hinten auf die Brüste und machte abfällige Bemerkungen, das alles im Beisein anderer Kolleginnen und Kollegen. Als sich die Frau wehrte, kommentierte er das mit den Worten „Stell dich nicht so an“. Die Arbeiterkammer konnte für die Betroffene einen Schadensersatz in der Höhe von 2.500 Euro erkämpfen.

Scham und Sorge um Arbeitsplatz

Nach Erfahrung der Rechtsexperten in der Kammer wagen viele Opfer von sexueller Belästigung oder sogar Gewalt diesen Schritt allerdings nicht, aus Scham oder auch aus Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes. Oft würden die Betroffenen die Schuld sogar bei sich selbst suchen. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher den Ausbau der im Bundeskanzleramt angesiedelten Gleichbehandlungskommission, die in solchen Fällen den Arbeits- und Sozialgerichten zur Seite steht.

Gleichbehandlungskommission in Bundesländern

Nach Vorstellung Stangls sollen solche Kommissionen auch in den Bundesländern eingerichtet werden, für die Opfer sexueller Belästigung solle es zudem finanzielle Unterstützung oder auch kostenlose therapeutische Begleitung geben.