Der aktuelle Fall ereignete sich in einem Produktionsbetrieb im Zentralraum. Der Vorgesetzte der Frau griff ihr von hinten auf die Brüste und machte abfällige Bemerkungen, das alles im Beisein anderer Kolleginnen und Kollegen. Als sich die Frau wehrte, kommentierte er das mit den Worten „Stell dich nicht so an“. Die Arbeiterkammer konnte für die Betroffene einen Schadensersatz in der Höhe von 2.500 Euro erkämpfen.
Scham und Sorge um Arbeitsplatz
Nach Erfahrung der Rechtsexperten in der Kammer wagen viele Opfer von sexueller Belästigung oder sogar Gewalt diesen Schritt allerdings nicht, aus Scham oder auch aus Sorge um den Verlust des Arbeitsplatzes. Oft würden die Betroffenen die Schuld sogar bei sich selbst suchen. AK-Präsident Andreas Stangl fordert daher den Ausbau der im Bundeskanzleramt angesiedelten Gleichbehandlungskommission, die in solchen Fällen den Arbeits- und Sozialgerichten zur Seite steht.
Gleichbehandlungskommission in Bundesländern
Nach Vorstellung Stangls sollen solche Kommissionen auch in den Bundesländern eingerichtet werden, für die Opfer sexueller Belästigung solle es zudem finanzielle Unterstützung oder auch kostenlose therapeutische Begleitung geben.