Da die Frau zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war, war – wie es das Tilgungsgesetz vorsieht – die Stadt als Dienstgeberin nicht vom Gericht über die Verurteilung informiert worden.
Videos mit Puppen köpfenden Mädchen geteilt
Allerdings hatte der „Kurier“ in der Vorwoche über den Fall berichtet. Die heute 19-Jährige hatte demnach 2022 auf Instagram Videos von verschleierten kleinen Mädchen, die Puppen köpfen und den IS-Slogan „Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert“ riefen, geteilt. In ihrer Arbeit habe die Kindergartenhelferin laut Stadt aber keinerlei einschlägige Anzeichen gezeigt.