Vor acht Jahren kam die Familie Galstyan wegen der Unruhen in Bergkarabach nach Österreich. In den acht Jahren, die mittlerweile das Verfahren um das Asyl und das Bleiberecht dauern, haben sie sich in Walding gut eingelebt und integriert. Vor zwei Wochen erreichte die Familie der abgelehnte Asylantrag. Der Familie wurde auch kein humanitäres Bleiberecht eingeräumt.
Für die Unterstützer der Familie ist das völlig unverständlich, da sich die armenischen Christen in Walding bestens integriert hätten, Arbeitsangebote bekämen und sich so selbst erhalten könnten. Für die beiden Kinder würde das auch bedeuten, dass sie ihre Ausbildung abbrechen müssen, die ihnen sehr gute Berufschancen in Österreich bieten würde.
Berufung wegen Missverständnissen
Der negative Asylbescheid soll jedoch auf einigen Missverständnissen beruhen, weshalb jetzt Berufung eingelegt wird. Damit lande der Fall jedoch nicht mehr beim bisherigen Sachbearbeiter beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sondern beim Verwaltungsgerichtshof. Damit gehe alles von vorne los, erklärt Brigitte Raffeiner vom Netzwerk „Überbrücken“.
Eine Unterschriftenliste mit 280 Namen zeigt, dass sich viele im Ort wünschen, dass die Familie blieben darf. Im Gemeindevorstand zeigt man sich außerdem verwundert, dass im Zuge derartiger Verfahren die Bürgermeister nicht gehört werden, denn sie würden auch die Verantwortung tragen.